Fördermöglichkeiten 2016
Nordrhein-Westfalen startet neue Fördermaßnahme: 10 Millionen bis 2020 für innovative Projekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähigere, ressourcenschonendere und artgerechtere Landwirtschaft zu entwickeln, hat das NRW-Landwirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt. Mit Hilfe
eines Wettbewerbs sollen innovative Projekte ermittelt werden, die dann mit Hilfe von insgesamt 10 Millionen Euro Fördergeldern umgesetzt werden. „Mit diesem Programm unterstützen wir spannende
Projekte, die auf land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Innovationen ausgerichtet sind“ erklärte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. "Wir möchten mit dem
Programm gerne neue Anreize schaffen für eine stärkere Vernetzung von landwirtschaftlicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette."
Das neue Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI)". ist Teil des "NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020", an dessen
Finanzierung sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt. Insbesondere die landwirtschaftliche Praxis soll besser mit der Forschung
verzahnt werden, um den Innovationstransfer zu verbessern. Probleme aus der Praxis werden in Operationellen Gruppe identifiziert und sollen zur Durchführung von konkreten innovativen Projekten
führen. Die Projektbeteiligten sollen dabei aktiv ihr Wissen und ihre Erfahrungen gleichberechtigt in das Projekt einbringen. Das Ziel sind praxisrelevante Lösungen, von denen dann alle Akteure
in der gesamten Wertschöpfungskette profitieren können. Dafür müssen die Operationellen Gruppen ihre Ergebnisse und Erkenntnisse über das EIP-Netzwerk veröffentlichen.
Hintergrundinformationen:
Das Land sieht mit dem neuen Förderprogramm EIP-AGRI die Chance, Innovationen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft voranzubringen. Kooperations- und Innovationsbedarf besteht
aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen insbesondere in den folgenden Themenbereichen, zu denen Projektideen in den Wettbewerb eingebracht werden können:
- Wettbewerbsfähige, ressourcenschonende und artgerechte Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich in diesem Zusammenhang mit Bezug auf Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit (u. a. Antibiotikaproblematik), Emissionen von Tierhaltungsanlagen und dem Nährstoffmanagement.
- Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland-, Gartenbau- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen insbesondere für ein ressourcenschonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und im ökologischen Landbau sowie den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität in Agrarlandschaften.
- Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
- Produkt-, Prozess- und Vermarktungsinnovationen entlang der gesamten land- und forstwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zur Verbesserung der Treibhausgas Bilanz, der Ressourceneffizienz und der Lebensmittelsicherheit sowie der Lebensmittelqualität einschließlich der Entwicklung entsprechender Geschäftsmodelle.
Weitere Informationen können über www.eip-agri.nrw.de abgerufen werden.
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Kipppunkte, Dynamik und Wechselwirkungen von sozialen und ökologischen Systemen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA3) sowie in Umsetzung der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) FuE-Projekte zum Thema Kipppunkte, Dynamik und Wechselwirkungen von sozialen und ökologischen Systemen (BioTip), zu fördern.
Biodiversität ist eine wesentliche Grundlage für Ökosystemleistungen und menschliches Wohlergehen. Der rasch voran schreitende Biodiversitätsverlust ist daher eine der großen Herausforderungen
des globalen Wandels. Treibende Faktoren sind hier u. a. Fragmentierung, Degradierung und Verlust von Habitaten, biologische Invasionen, Umweltverschmutzung, Übernutzung der natürlichen
Ressourcen sowie der Klimawandel. Die Veränderungen überschreiten das Anpassungspotenzial vieler Organismen sowie von Ökosystemen und bedingen in der Folge auch eine erhöhte Verwundbarkeit der
Gesellschaft. Es werden deshalb Strategien und Handlungsoptionen benötigt, die den Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Abwärtsspirale vieler sozialer und ökologischer Systeme stoppen oder
umkehren. Voraussetzung dafür ist ein vertieftes Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen den Systemen sowie der Prozesse und Dynamik, die zu Degradierung, Kipppunkten und Zustandswechseln in
den Systemen führen. Ziel der Bekanntmachung ist aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen wirkungsvoll angesetzt werden kann, um die aktuellen negativen Trends zu stoppen. Durch das Schließen von
Forschungslücken sollen die Arbeiten zudem zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) beitragen.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt, kurze Skizzen sollen bis 15. Januar 2016 eingereicht werden und das Budget für eine Vorphase (Machbarkeitsstudie) enthalten. Positiv entschiedene Skizzen
können dann im Laufe von 12 Monaten weiter entwickelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Anträge für kleinere Pilotstudien (max EUR 200,000 für 2 Jahre) einzureichen. Einreichfrist für diese
Anträge ist ebenfalls 15. Januar 2016.
Näheres finden Sie auf: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1083.
Vorveröffentlichung des EU Horizont 2020 Arbeitsprogramms 2016/2017
Die Europäische Kommission hat eine Vorveröffentlichung des Arbeitsprogramms 2016/2017 ins Netz gestellt.
Die Dokumente finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/draft-work-programmes-2016-17